Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Podologengesetz, welches die Berufsbezeichnungen Podologe und Fußpfleger genau voneinander abgrenzt. Nach diesem Gesetz darf sich "Medizinischer Fußpfleger" und "Podologe" nur nennen, wer eine entsprechende Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat. Die in Deutschland immer noch relativ unbekannte Berufsbezeichnung Podologe leitet sich aus dem Griechischen – podos = der Fuß, logos = die Lehre – ab.
Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß. Ein Podologe pflegt nicht nur die Füße, er erkennt auch rechtzeitig solche Veränderungen an Haut und Nägeln, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes als medizinischer Fachberuf und nicht-ärztlicher Heilberuf definiert.
Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in Podologie-Praxen, oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten zusammen.
Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung ist eine Podologin zum Beispiel in der Lage, Warzen fachgerecht zu behandeln, Hilfsmittel zur Druckentlastung (Orthosen) anzufertigen und Zehen bei eingewachsenen Nägeln zu behandeln. Sie sind ausgebildet zur Behandlung von Nagelmykosen und zum Herstellen von künstlichem Nagelersatz (Nagelprothesen).
Die meisten Podologen sind mit Krankenkassenzulassung tätig, da Patienten mit neuropathischen Erkrankungen eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt ausgestellt bekommen können. So kann der Podologe die Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen.
Die Leistungen umfassen:
Erste Priorität bei allen podologischen Behandlungen ist die hygienisch einwandfreie Aufbereitung der verwendeten Instrumente.
Die Instrumentenaufbereitung erfolgt zunächst im Thermodesinfektor. Die anschließende Dampfdrucksterilisation im Autoklav in verschweißter Folienverpackung sichert
ein Höchstmaß an Hygiene und verhindert die Übertragung krankmachender Keime wie Bakterien, Pilze und Viren.
Für jeden Patienten wird ein sterilisiertes, keimfrei verpacktes Intrumentenset verwendet.
Alle Sterilisationsgeräte werden regelmäßig überprüft.
Alle verwendeten Desinfektionsmittel müssen vom Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) aufgeführt sein.